Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Liechtenstein

Juristische Struktur der GmbH

Die Liechtensteiner Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die aus einem oder mehreren Gesellschaftern bestehen kann. Für die Verbindlichkeiten der liechtensteinischen GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen.

Eine Liechtensteiner GmbH kann wie die Aktiengesellschaft (AG) sowohl wirtschaftliche als auch ideelle Ziele verfolgen.

Die GmbH eignet sich besonders für kleinere und mittlere Start-Ups und Unternehmen.

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Gründung

Die liechtensteinische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird mittels Einreichung der beurkundeten Errichtungsurkunde und Statuten bei der zuständigen Liechtensteiner Behörde gegründet. Die persönliche Anwesenheit des Gründers bzw. der Gründer ist dafür nicht erforderlich. Die liechtensteinische GmbH entsteht erst mit der Eintragung ins Handelsregister (Öffentlichkeitsregister).

Eine vereinfachte und kostengünstige Gründung ohne öffentliche Beurkundung ist möglich für eine GmbH mit maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer.

Mindestkapital

Das Mindestkapital der liechtensteinischen GmbH beträgt 10.000 CHF/EUR/ USD und ist bei der Gründung, die als Bar- oder Sachgründung erfolgen kann, zwingend einzubringen, wobei die Stammeinlage, welche nicht zurückgefordert werden kann, mindestens 50 CHF betragen und bei einer Sacheinlage zu 100% eingezahlt werden muss. Die GmbH kann auch als 1-Mann-GmbH gegründet werden.

Organisation einer GmbH

Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung der Liechtensteiner GmbH ist jährlich mindestens einmal einzuberufen.

Geschäftsführer

Die Bestellung des Geschäftsführers der liechtensteinischen GmbH erfolgt durch die Gesellschafterversammlung.

Revisionsstelle

Darüber hinaus hat die liechtensteinische GmbH zwingend eine Revisionsstelle zu bestellen, sofern der/die Gründer in den Statuten nicht ausdrücklich auf die Revisionsstelle verzichten. Übt die Liechtensteiner GmbH eine kaufmännische Tätigkeit aus oder lässt deren statutarischer Zeck den Betrieb eines solchen Gewerbes zu, ist die Bestellung einer Revisionsstelle obligatorisch.

Liquidation

Eine Liechtensteiner Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann frühestens nach Ablauf von sechs Monaten ab dem dritten Schuldenruf liquidiert werden. Die GmbH kann ihren Sitz auch ins Ausland verlegen.

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Steuerliche Struktur der GmbH

Bei der Gründung sowie im Falle einer Kapitalerhöhung wird von der liechtensteinischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine Stempelsteuer in Form der Emissionsabgabe in Höhe von 1% erhoben. Dabei gilt eine allgemeine Freigrenze von 1 Mio. CHF.

Ungeachtet davon unterliegt eine GmbH in Liechtenstein einer jährlichen Ertragssteuer von pauschal 12,5%. Sofern sich eine liechtensteinische GmbH jedoch als Privatvermögensstruktur (PVS) i.S.d. Liechtensteiner Steuergesetzes vom 1. Januar 2011 qualifiziert, wird sie lediglich mit dem Mindestertragssteuersatz von 1.200 CHF besteuert.

Im Rahmen dieser Steuerreform erfolgte ferner die Abschaffung von Kapital- und Couponsteuer. Von der Steuer befreit sind ebenfalls Dividenden und Kapitalgewinne aus Liquidations- und Veräußerungserlösen.

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