EU–Vermögensregister: Grundlage zur Vermögens-Umverteilung

16.12.2024 | Artikel als PDF herunterladen

EU-Vermögensregister – Hintergrund  Zielsetzung Verfahrensstand

Im Jahr 2021 hat die Europäische Union eine Machbarkeitsstudie vorgestellt und in Auftrag gegeben mit der offiziell behaupteten Zielsetzung, es solle damit mehr Effizienz im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung bewirkt werden.

In dem Zusammenhang werden von der EU seit dem Jahr 2021 Pläne vorangetrieben für die Schaffung eines supranationalen EU-Vermögensregisters. Im Kern geht es dabei um die Planung einer gigantischen zentralen Datenbank, in der alle Vermögenswerte juristischer und natürlicher Personen in der EU erfasst, klassifiziert, zusammengeführt und überwacht werden.

Die EU verhält sich sehr intransparent, was die Entwicklung dieses zentralen EU-Vermögensregisters angeht. Es gibt keine öffentliche Debatte, während die EU-Kommission widersprüchliche Aussagen trifft. Bis heute liegt kein offizielles Dokument vor, es sind lediglich fragmentarische Tendenzen erkennbar.

Die in den Medien teilweise vertretende Auffassung, die EU würde hier eigene Vermögensdaten von EU-Bürgern sammeln und damit ein neues Register schaffen, ist irreführend.

Tatsächlich geht es um die zentrale Vernetzung aller gesammelten Vermögensdaten aus den wirtschaftlichen Eigentümerregistern der EU-Staaten mit

  • dem zentralen Konten– und Schließfachregister
  • dem zentralen Zugang zu nationalen Immobilienregistern
  • und der Errichtung einer neuer EU-Behördenstruktur (AMLA) zur Koordinierung, Verwaltung und Überwachung des Gigaregisters und zur Sanktionierung von Verstößen gegen Meldepflichten.

Soweit die derzeit bekannte Planung, die nicht abschließend sein muss.

Geschaffen ist bereits die neue EU-Behörde AMLA, die das EU-Vermögensregister verwaltet und überwacht. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt a.M. und ihre Arbeit bereits aufgenommen. Die AMLA ist derzeit mit organisatorischen Arbeiten befasst. Letztendlich sollen dort ab Mitte 2025 ca. 500 Mitarbeiter arbeiten.

Nach der offiziellen Erklärung dient das neue zentrale EU-Vermögensregister im Wesentlichen der Optimierung der Kriminalitätsbekämpfung.

Um Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung zu bekämpfen, sind aber bereits heute ausreichend effiziente Gesetze und Instrumente vorhanden. Die Einführung eines neuen Megaregisters wäre hierzu nicht erforderlich. Keinesfalls bedürfte es derart massiver Beschränkung von Bürgerrechten und Freiheiten.

Tatsächlich geht es auch darum, den vermögensrechtlich gläsernen Bürger zu schaffen, um per Knopfdruck jederzeit dessen Daten zu allen Finanztransaktionen und Vermögenswerten umfassend abrufen zu können.

In Zeiten hoher Staatsverschuldung oder nach großen Krisen, sind Nationalstaaten sowohl zu einer Krisenvorsorge als auch zu einer Krisennachsorge verpflichtet. In dem Zusammenhang wäre die Schaffung einer Megadatenbank, wie das EU-Vermögensregister, geeignet als Voraussetzung und Grundlage für eine sozialgerechte Vermögensumverteilung durch Steuererhebungen, Vermögensabgaben oder ähnlichen Maßnahmen.

Soweit dabei die Grundsätze der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Transparenz beachtet werden, mag die Beschneidung der Bürgerrechte akzeptierbar sein, um einer Staatsschuldenkrise zu begegnen.

Die Art und Weise wie die EU-Behörden bei der völlig intransparenten Planung und Umsetzung des Projekts vorgeht, ist jedoch wenig vertrauenswürdig und erinnert an die bemerkenswerte Aussage des ehemaligen EU-Kommissionspräsidenten, Jean-Claude Juncker, der erklärte, mit welchem Trick die EU unbeliebte Projekte voranbringt:

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

– Jean-Claude Juncker im Spiegelinterview 1999

Das EU-Vermögensregister ist eine Maßnahme einer ganzen Reihe weiterer EU-Regelungsvorhaben mit flankierender Intention. Geplant und teilweise bereits umgesetzt sind derzeit folgende Regelungen:

  1. Schaffung einer neuen EU-Behörde (AMLA) mit umfassendem Informationszugang und drakonischen Sanktions- und Eingriffsrechten (bspw. Kontensperre)
  1. Weitgehendes Verbot von Bargeldtransaktionen über 10.000 Euro, wobei die Obergrenze heruntergesetzt werden kann
  1. Einführung eines weiteren, nationalen Vermögensregisters für einzelne Werte über 200.000 Euro, wobei auch hier die Obergrenze heruntergesetzt werden kann
  1. Regulierung von Krypto-Transaktionen
  1. Schaffung eines elektronischen Euro (CBDC)

Welche Vermögensdaten werden im EU-Vermögensregister erfasst?

Grundsätzlich soll das EU-Vermögensregister alle Arten von Vermögenswerten in der EU und der EU-Bürger erfassen und in einer Megadatenbank vernetzen. Hierzu gehören insbesondere:

Daten zu Immobilienbesitz: Erfasst werden alle Immobilien in der EU in Besitz von Einzelpersonen oder Unternehmen nebst damit zusammenhängenden Rechten wie Hypotheken, Sicherheiten und die Identifizierung der Eigentümer oder Rechteinhaber.

Daten zu Finanzkonten (finanzielle Vermögenswerte) wie Bankkonten, Aktienbesitz, Unternehmensanteile, Anleihen, Kryptowährungen und andere Finanzinstrumente. Erfasst werden künftig auch die Daten eines geplanten umfassenden Kontenregisters, das Bankdaten der letzten fünf Jahre verzeichnet.

Daten zu Beteiligungen und Unternehmensstrukturen, die dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer oder Begünstigten von Gesellschaften, Stiftungen oder Trusts zuzuordnen sind, wobei beabsichtigt ist, die dortige Meldeschwelle von 25% auf 5% abzusenken.

Daten eines weiteren und noch einzurichtenden Vermögensregisters für einzelne Vermögensgegenstände zum Sachwert von über 200.000 Euro. Darunter fallen Yachten, Autos, Uhren, Gemälde und andere Kunstgegenstände, sowie Schmuck, Gold und andere Edelmetalle. Es kann damit gerechnet werden, dass die Wertschwelle in Zukunft heruntergesetzt wird.

Daten über Forderungen und Vermögenswerte im Ausland: International agierende Privatpersonen mit Sitz in einem EU-Land sollen verpflichtet sein, auch im Ausland gehaltene Vermögenswerte zur Erfassung zu deklarieren.

System der Datenerfassung und Vernetzung

Die Erhebung der Daten erfolgt durch die jeweiligen nationalen Behörden in den EU-Ländern. Diese sollen verpflichtet werden, die Informationen an die zentrale Meldestelle der EU (AMLA) zu übermitteln oder direkten Zugang zu den nationalen Registern zu gewähren.

Die AMLA verknüpft und bereitet die Daten aus den nationalen Registern über wirtschaftliche Eigentümer, Kontenregister, Schließfachregister und Immobilienregister sowie Vermögensregister pp. zu einem jederzeit erweiterbaren EU-Vermögensregister auf und macht sie den Berechtigten zugänglich.

Das heißt, jeder Berechtigte kann dann per Knopfdruck eine komplette Vermögensübersicht einer dritten natürlichen oder juristischen Person aus den EU-Staaten erhalten.

Um die Überwachung weiter zu perfektionieren, soll die zentrale Meldestelle AMLA auch Zugang zu Staatsbürgerschafts- und Melderegistern, zu Sozialversicherungsregistern, zu Waffenregistern, zu Finanzdaten, zu Zoll-Datenbanken, zu grenzüberschreitenden Reisen und zu Kraftfahrzeugregistern aller Nationalstaaten haben.

Wer hat Zugriff auf die Daten des EU-Registers?

Zugang zu dem EU-Vermögensregister sollen neben Behörden auch Personen mit berechtigtem Interesse haben. Darunter fallen auch Journalisten und Reporter und Medien, Organisationen der Zivilgesellschaft, NGOs, Hochschuleinrichtungen, Versicherungen und internationale Organisationen wie die OECD, die FATF und die UN.

Die Informationen werden digital in Englisch und mindestens in einer weiteren EU-Amtssprache zur Verfügung gestellt.

Wer ist von den Offenlegungs- und Meldepflichten betroffen?

Grundsätzlich sind alle juristischen oder natürlichen Personen, die Vermögenswerte innerhalb der EU besitzen oder verwalten, verpflichtet, ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen/ zu deklarieren.

Juristische Personen

Hierunter fallen u.a. Kapitalgesellschaften wie AGs oder GmbHs, sowie Stiftungen. Betroffen sind nicht nur die Aktieninhaber, Gesellschafter oder wirtschaftlich Berechtigten, sondern alle Personen, die direkt oder indirekt eine maßgebliche Kontrolle über das Unternehmen haben (Geschäftsführungspositionen, Mehrheitsbeteiligungen pp.).

Privatpersonen

Natürliche Personen, die signifikante Vermögenswerte wie Immobilien, Bankkonten, Wertpapiere, Beteiligungen oder andere wertvolle Vermögenswerte zu einem Einzelwert von über 200.000 Euro haben. Betroffen sind hier sowohl EU-Bürger mit Vermögenswerten im EU-Ausland als auch Ausländer mit Vermögenswerten im Inland.

Treuhänder und Vermögensverwalter

Treuhänder z.B. Stiftungstreuhänder, Trusttreuhänder, Steuerberater, Rechtsanwälte,

Finanzdienstleister, Banken oder sonstige Vermögensverwalter, die im Auftrag Dritter Vermögenswerte verwalten.

Strafen bei Nichtbeachtung der Offenlegungs- und Meldepflichten

Wer der Meldepflicht von Vermögenswerten nicht nachkommt, muss mit folgenden Sanktionen rechnen:

Geldstrafen

Die AMLA kann Strafen verhängen in Höhe von mindestens zweifacher Höhe der infolge des Verstoßes erzielten Gewinne, mindestens aber in Höhe von einer Million Euro. Bei Kreditinstituten betragen die Strafen mindestens Zehn Millionen Euro oder 10% des jährlichen Gesamtumsatzes.

Zwangsmaßnahmen

Die AMLA kann Überweisungen und Konten blockieren, die Herausgabe von Unterlagen fordern sowie Steuer- und Strafverfolgungsbehörden und den Zoll zu Hausdurchsuchungen auffordern.

Die neue EU-Überwachungsbehörde AMLA

Das künftige supranationale EU-Vermögensregister ist der – 2023 per EU-Verordnung beschlossenen und 2024 gegründeten – zentralen EU-Überwachungsbehörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) direkt unterstellt. Aufgabe der AMLA wird es sein, das Vermögensregister zu organisieren, zu verwalten und zu überwachen.

Die AMLA hat ihren Sitz in Frankfurt a.M., arbeitet bereits seit Ende 2024 und ist derzeit mit ihrer Eigenorganisation beschäftigt.

Ab Mitte 2025 wird die AMLA zusammen mit den jeweiligen nationalen zentralen Meldestellen FIUs (Financial Intelligence Unit) ihre eigentlichen Aufgaben – Kampf gegen Geldwäsche, Verhinderung von Steuerhinterziehung durch Koordinierung auf EU-Ebene und Stärkung der Zusammenarbeit nationaler Behörden – wahrnehmen.

Derzeit überträgt die EU Rechte an die AMLA, die zuvor von anderen EU-Behörden ausgeübt wurden.

Schutzmaßnahmen gegen das EU-Vermögensregister

Wer kein Vertrauen in die Treiber des Projekts hat und dem Missbrauchspotenzial der Maßnahmen sowie staatlicher Überwachung nicht ausgesetzt sein möchte, müsste als letzte Konsequenz den EU-Raum mit seinem Vermögen verlassen.

Solange aber keine Regelungen des – sich noch im Planungsstadium befindlichen – EU-Vermögensregisters bekannt sind, lassen sich keine seriösen Aussagen treffen, welche Schutzmaßnahmen Privatpersonen oder Unternehmen ergreifen können, um die vollständige Erfassung und Offenlegung ihrer Vermögenswerte zu verhindern.

Folgende Grundmuster werden aus heutiger Sicht wahrscheinlich als Schutzmaßnahmen in Frage kommen:

  • Vermögensumschichtung auf Finanzinstrumente wie Anleihen, Aktien oder Optionen
  • Verlagerung von Vermögen privater Personen auf juristische Personen
  • Verlagerung von Vermögen in Staaten außerhalb der EU
  • Wegzug natürlicher oder juristischer Personen aus dem EU-Raum

Notwendig werden komplexere Strukturen sein, wahrscheinlich unter Einbeziehung von Stiftungen und Trusts. Es spricht derzeit einiges dafür, dass folgende Strukturen Schutz vor einer Erfassung durch das EU-Vermögensregister bieten können:

  • Einbindung US-amerikanischer Kapitalgesellschaften

Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die „Schutzmacht“ USA zu einer gegenseitigen Kooperation mit der EU in Sachen Finanztransparenz und Datenschutz bereit wäre.

  • Familienstiftungen in Liechtenstein mit Vermögen im EU-Ausland

Die Stiftung gehört sich selbst und hat keinen Eigentümer, Gesellschafter oder ähnliches. Wichtig wird sein, die internationalen Abkommen und die Veränderungen in den regulatorischen Rahmenbedingungen zu beobachten, denn nach und nach werden zunächst nicht betroffene Staaten möglicherweise gezwungen sein, mit der EU zu kooperieren.

Abzuraten ist von Konstruktionen,

  • die lediglich einen zeitlichen Aufschub bewirken
  • mit Offshore Konten und Offshore Strukturen
  • und Verlagerungen von Vermögen auf digitale Währungen.

Ausblick

Es ist davon auszugehen, dass die EU-Kommission ein zentrales Vermögensregister vorschlagen wird. Danach müssten das Parlament und der Rat sich auf einen gemeinsamen Gesetzestext einigen. Dass eine Einigung erzielt werden kann, ist wahrscheinlich. Anschließend müsste das Vermögensregister praktisch aufgebaut werden und jeder EU-Mitgliedsstaat entsprechende nationale Regelungen erlassen.

Mit welchem Nachdruck das Projekt vorangetrieben wird, zeigt der Umstand, dass die zentrale Aufsichtsbehörde AMLA bereits eingerichtet ist und ihre Arbeit aufgenommen hat.

Noch steht nicht fest, dass dieses Register überhaupt kommen und welche Regelungen es enthalten wird. Wenn es kommt, wird es so konzipiert sein, dass es schwierig legal zu umgehen sein wird insbesondere innerhalb der EU.

Da die EU kein Interesse an einem Vermögensexodus der Wohlhabenden ins nicht-EU-Ausland hat, ist durchaus damit zu rechnen, dass man bewusst Gestaltungen mit Ventilfunktion zulässt, um einen Vermögensexodus zu vermeiden. Eine Abwanderung des Kapitals wird man nicht vollständig verhindern können – zumindest aber einschränken.

Derzeit laufen mehrere große Krisen in der EU zusammen, von denen jede eine Dynamik entwickeln kann, die zum Kollaps des Systems führt.

Ohne massive Vermögenseingriffe zur Finanzierung der erhöhten Staatsausgaben, werden die Nationalstaaten die anstehenden Krisen nicht schultern können. Diese unumgängliche Vermögensumverteilung muss sozialverträglich gestaltet werden, auf Grundlage von Steuererhöhungen und Vermögensabgaben. Das geplante EU-Vermögensregister schafft die dazu erforderliche Datenerfassung.

Autor: Wolfram Voegele, Rechtsanwalt
Sie erreichen den Autor unter: voegele@treuhand-liechtenstein.li

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