Vermögensschutz in Dubai (VAE)

04.12.2025 | Artikel als PDF herunterladen

Bisher ist das Emirat Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) vor allem für sein im internationalen Vergleich günstiges Besteuerungsregime bekannt. Investoren tun jedoch gut daran, neben der Qualität als Steuerstandort weitere Aspekte zum Vermögensschutz in Dubai in ihre Überlegungen einzubeziehen. Welche Möglichkeiten bietet Dubai für die Asset Protection?

Nachfolgeplanung und Vermögensschutz über DIFC-Stiftung

Seit der Einführung der DIFC-Stiftung stellt das Emirat Dubai zumindest in der Freihandelszone (Free Zone) des Dubai International Financial Centre (DIFC) ein klassisches Instrument für Vermögensschutz und Nachfolgeplanung zur Verfügung. Die Stiftung in der DIFC Free Zone folgt dem in Europa (z.B. Liechtenstein, Deutschland, Österreich) verbreiteten Leitbild der Stiftung als Körperschaft, die nur „sich selbst gehört“. Da die DIFC-Stiftung weder Anteilseigner noch Eigentümer hat, eignet sie sich, um Vermögen von haftungsexponierten Unternehmern zu schützen. Das Recht der DIFC ermöglicht zudem die Ausgestaltung als Ermessenstiftung, sodass mangels fester Bezugsrechte auch die Begünstigten insoweit vor einer Vollstreckung geschützt sind.

Schließlich bietet das Stiftungsrecht der DIFC in gewissem Umfang Schutz vor Anfechtungen von Vermögensübertragungen auf die DIFC-Stiftung nach ausländischem Recht. Im Grundsatz sind Übertragungen auf die DIFC-Stiftungen, sofern sie nach dem Recht der DIFC gültig sind, nicht nach ausländischem Recht anfechtbar. Entsprechende ausländische Urteile werden in der DIFC nicht anerkannt. Ausnahmen gelten, wenn der Stifter bereits bei Einbringung zahlungsunfähig war oder ihm die Absicht nachgewiesen werden kann, dass er Gläubiger betrügen wollte.

Zersplitterung im Erbfall verhindern durch Pflichtteilsausschluss

Nach dem Erbrecht von Dubai können Angehörige vollständig und pflichtteilslos enterbt werden. Unternehmer und vermögende Privatperson können so sicherstellen, dass ihr Vermögen im Erbfall nicht zersplittert. Gerade für Erblasser mit Betriebsvermögen kann es entscheidend sein, auf Geld gerichtete und daher im schlimmsten Fall zur Liquidation des Betriebs führende Pflichtteilsansprüche auszuschließen. Kommt ein Pflichtteilsverzicht oder Pflichtteilsunwürdigkeit nicht in Betracht, kann über das Erbrecht in Dubai Abhilfe geschafft werden. Dabei ist auch darauf zu achten, eine Zuständigkeit deutscher Gerichte zu vermeiden.

Schutz vor Ansprüchen aus ehelichem Zugewinnausgleich

Kommt das Recht Dubais zur Anwendung, sind Ansprüche auf Zugewinnausgleich bei Ehescheidung grundsätzlich ausgeschlossen. Anders als etwa in Deutschland gilt in Dubai das Prinzip der Gütertrennung („separate property regime“). Das Vermögen der Eheleute bleibt vor, während und nach der Ehe getrennt. Das Recht Dubais und damit der Ausschluss von Zugewinnansprüchen kann zum Beispiel greifen, wenn die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt stets in Dubai hatten.

Drohender EURO-Crash: Währungsrisiken in Dubai abfedern

Wer einen nicht unerheblichen Teil seines Barvermögens oder Einlagen in EURO hält, läuft Gefahr, dass sein Vermögen durch eine Abwertung des EURO in Mitleidenschaft gezogen wird. Jedenfalls für international tätige Unternehmer und Privatiers kann ein solches, nicht mehr allzu fernliegendes Eurocrash-Szenario die Kaufkraft auf dem Weltmarkt spürbar beeinträchtigen. In Zeiten steigender Staatsverschuldung in der Eurozone können derlei Währungsrisiken durch Investitionen in Dubai mit dem dort zahlbaren Dirham abgemildert werden. Für die Gründung vieler Dubai-Gesellschaften und die Eröffnung von Bankkonten sind ohnehin Einlagen in Dirham notwendig.

Vermögensschutz durch Steueroptimierung

Der Standort Dubai und seine steuerlichen Konditionen eignen sich für internationale Gestaltungen zur Steueroptimierung. Vermögensrisiken durch Wegzugsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung oder Quellensteuer können durch landübergreifende Strukturen eingedämmt werden. Hierfür kann sich etwa eine operativ tätige Dubai Free Zone Company mit einer liechtensteinischen Stiftung oder Anstalt als Holding anbieten. Beide Jurisdiktionen bietet je eigene Vorteile. In Dubai können bestimmte Unternehmen in den Freihandelszonen (sog. Qualified Free Zone Persons) gänzlich von der Körperschaftssteuer freigestellt sein. Liechtenstein bietet mit der privaten Vermögensstruktur (PVS) einen Rahmen für eine stark reduzierte Besteuerung der dortigen Körperschaften. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Liechtenstein haben derlei Gestaltungen zudem an Rechts- und damit wirtschaftlicher Planungssicherheit gewonnen.

Asset Protection in Dubai

Bereits anhand dieser Einblicke zeigt sich, dass Dubai als Standort für Vermögensschutz interessante Gestaltungsoptionen bietet. Hinzutreten Möglichkeiten zum Vollstreckungsschutz. Insbesondere, wenn bisher für ihren starken Vermögensschutz bekannte Standorte wie Liechtenstein unter internationalem Druck von EU- und EWR-Staaten ihre Regulatorik verschärfen muss, dürfte ein Engagement in Dubai dank seines konkurrenzfähigen Steuerregimes, seinen Instrumenten zum Vermögensschutzes und seiner politischen Unabhängigkeit gegenüber der EU zur Alternative werden.

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