Asset Protection

Vermögensschutz in Liechtenstein

Für Detailinformationen siehe auch:


Liechtenstein ist nach wie vor ein geeigneter Standort für Asset Protection. Das liechtensteinische Recht bietet interessante Möglichkeiten zum Vermögensschutz. Gegenüber ausländischen Urteilen ist Liechtenstein darüber hinaus eher anerkennungsfeindlich.

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Stiftungen und Trusts

In Liechtenstein angesiedelte Stiftungen und Trusts sind mit ihrem in Liechtenstein belegenen oder verwalteten Vermögen umfangreich gesetzlich geschützt gegen Zugriffe ausländischer staatlicher Strukturen und Zugriffsversuchen Juristischer- oder Privatpersonen.

Vorraussetzung der Wirksamkeit des Schutzes der „ Vermögensschutz- Struktur“ ist, dass sie echt ist und man sich als Stifter oder Treugeber nicht durch Widerrufsrechte oder umfassende Abänderungsrechte zu viel Einfluss vorbehält. Es gibt ausreichend andere Möglichkeiten, die Kontrolle zu bewahren.

  • Wir beraten Sie und konzipieren nicht anfechtbare Statuten und Beistatuten, die Ihrem Sicherheitsbedürfnis entsprechen.

Vorsorgemaßnahmen und Gestaltungen zum Vermögensschutz

Neben der Standort- und Rechtsformwahl (z.B. Stiftung und Trust in Liechtenstein) gibt es noch eine Reihe anderer Gestaltungen um Ihr Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern, Ex-Gatten, Pflichtteilsberechtigten oder dem Finanzamt zu schützen:

  • Haftungsbeschränkte Rechtsformen für Unternehmer
  • Vertragliche Haftungsvermeidung für Gesellschaftsorgane Haftungsausschluss Reduzierung
  • Verlagerung von Vermögenswerten auf Familienmitglieder Vermögensübertragung Schenkung
  • Bildung nicht pfändbarer Vermögenswerte
  • Steueroptimierende Gestaltungen
  • Gestaltung von Eheverträgen und Güterstandswechsel Familienrechtliche Massnahmen
  • Erbrechtliche Gestaltungen

Unser Rat: Handeln Sie rechtzeitig, bevor es zum Haftungsfall kommt. Unsere international versierten Anwälte beraten Sie und setzen für Sie die notwendigen Massnahmen um.

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