Steuerberatung / Rechtsberatung

Liechtenstein hat zwischenzeitlich eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Eine geschickte Verbindung und Auswahl der Abkommen mit liechtensteinischen Steuervorteilen führt in der Praxis häufig zu einer erheblichen Optimierung oder Vermeidung von Steuern.

In bestimmten Fällen ist in Liechtenstein auch ein Steuer- Ruling möglich. Bei jeder ganzheitlichen internationalen Steuerstrategieentwicklung sind auch die Regelungen des Aussensteuerrechts in den Drittstaaten und die Mechanismen des automatischen Informationsaustauschs von Bedeutung.

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  • Wir integrieren Auslandssachverhalte unter Beachtung der Compliance- Richtlinien in die liechtensteinischen Gesellschaftsstrukturen , Steuererklärungen und Bilanzen.
  • Unsere Kernkompetenzen sind Steuerplanung und Nachfolgeplanung, Strukturierung von Familien- und Geschäftsvermögen mit Trusts und Stiftungen.
  • Unsere Anwälte beraten liechtensteinisches und internationales Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht , Handelsrecht , Bankrecht, Vertragsrecht Familienrecht ,Erbrecht und Nachlassplanung ,Marken- und Patentrecht, Sorgfaltspflichtrecht, Kartell und Wettbewerbsrecht.
  • Wir unterstützen Sie beim Vermögensschutz und Abwehr von Rechtshilfefällen und klären Sie auf über alles, was Sie nicht tun sollten , die Gefahren und Fallstricke von Briefkastenkonstruktionen, substanzloser Gesellschaften und unechter Treuhandschaften
  • Auf Wunsch übernehmen wir Compliance und Due Diligence und vertreten in Steuerstrafsachen.

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