Gründung eines Treuunternehmens (Trust reg.) in Liechtenstein

Juristische Struktur des Treuunternehmens (Trust reg.)

Bei dem Liechtensteiner Treuunternehmen (Trust reg.) handelt es sich um eine juristische Person, die der angelsächsischen Gesellschaftsform entspricht und für deren Verbindlichkeiten nur das Treuvermögen (Treufonds) haftet. Das Liechtensteiner Treuunternehmen (Trust reg.) kann sowohl für wirtschaftliche als auch für ideelle Zwecke, wie z.B. Warenhandel, Nachlassplanung usw., gegründet werden.

Gemäß der liechtensteinischen Rechtsordnung kann ein Treuunternehmen mit oder ohne Persönlichkeit gegründet werden, wobei lediglich im ersten Fall eine unbegrenzt kommerzielle Tätigkeit möglich ist. Darüber hinaus muss aus der Satzung des liechtensteinischen Treuunternehmens (Trust reg.) hervorgehen, ob ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betrieben wird oder nicht. Solange sich die Tätigkeit des liechtensteinischen Treuunternehmens (Trust reg.) z.B. auf die Vermögensverwaltung oder das Halten von Beteiligungen beschränkt, liegt kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe vor.

Das Liechtensteiner Treuunternehmen (Trust reg.) kann körperschafts- oder stiftungsähnlich strukturiert werden und ist insbesondere für solche Fälle geeignet, in denen der Gesellschaftszweck zum Zeitpunkt der Gründung noch nicht feststeht.

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Gründung

Das Liechtensteiner Treuunternehmen (Trust reg.) wird im Wege des Einreichens der beurkundeten Statuten bei der zuständigen Behörde Liechtensteins gegründet. Für die Gründung genügt eine natürliche oder juristische Person. Für das Liechtensteiner Treuunternehmen (Trust reg.) mit Persönlichkeit ist eine Eintragung im Handelsregister (Öffentlichkeitsregister) erforderlich.

Mindestkapital (Treufonds)

Das Mindestkapital (Treufonds) des liechtensteinischen Treuunternehmens (Trust reg.) beträgt 30.000 CHF/EUR/USD und muss bei der Gründung, die als Bar- oder Sachgründung erfolgen kann, zwingend eingebracht werden. Der Treufonds kann auch in Anteile, mit oder ohne Wertpapiercharakter, zerlegt sein sowie sukzessiv erhöht oder vermindert werden.

Organisation

Treugeber

Bei dem Treugeber eines Liechtensteiner Treuunternehmens (Trust reg.) handelt es sich um diejenige Person, die dem Treufonds eine Vermögensleistung zuführt oder zusichert.

Treuhänderrat

Die Verwaltungsaufgaben des Treuunternehmens (Trust reg.) werden von einem aus Treuhändern bestehenden Treuhänderrat ausgeübt. Die Geschäftsführung kann aber auch an einzelne Treuhänder oder an Dritte übertragen werden.

Revisionsstelle

Die Bestellung einer Revisionsstelle ist für das Liechtensteiner Treuunternehmen (Trust reg.) nur zwingend, wenn ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe oder eine entsprechende Zulassung eines solchen durch die Statuten vorliegt.

Repräsentant

Der Repräsentant eines Liechtensteiner Treuunternehmens (Trust reg.) fungiert als offizielle Postadresse sowie als Bindeglied zu den Liechtensteiner Behörden.

Begünstigte

Unter einem Begünstigten (Treubegünstigten) des Liechtensteiner Treuunternehmens (Trust reg.) ist derjenige zu verstehen, der gemäß den Statuten oder den Beistatuten irgendeinen gegenwärtigen oder zukünftigen Vorteil aus dem Liechtensteiner Treuunternehmen ziehen darf, sei es als Anteil am Ertrag oder am Treuhandvermögen. Dabei darf die Begünstigung bedingt, befristet und mit Auflage verbunden sein, sowie widerrufen werden, sofern diese unentgeltlich gewährt wurde. Da die Begünstigten des Liechtensteiner Treuunternehmens regelmäßig in den Beistatuten aufgeführt sind, welche im Gegensatz zu den Statuten weder ins Handelsregister eingetragen noch hinterlegt werden, sind sie für die Öffentlichkeit unzugänglich. Die Begünstigtenrechte sind indes ganz oder teilweise übertragbar und vererblich, belastbar und pfändbar, soweit dies nicht in den Statuten des Liechtensteiner Treuunternehmens ausgeschlossen wird oder ein höchstpersönliches Recht besteht.

Liquidation

Ein Liechtensteiner Treuunternehmen (Trust reg.) kann frühestens nach Ablauf von sechs Monaten ab dem dritten Schuldenruf liquidiert werden.

Steuerliche Struktur des Treuunternehmens (Trust reg.)

Liechtensteinische Treuunternehmen (Trust reg.) werden jährlich mit dem Ertragssteuersatz von pauschalen 12,5 % besteuert. Allerdings unterliegen solche Treuunternehmen, die sich als Privatvermögensstrukturen (PVS) i.S.d. Liechtensteiner Steuergesetzes vom 1. Januar 2011 qualifizieren, lediglich der Mindestertragsbesteuerung von 1.200 CHF.

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